Tierquälerei   DURCH BIVALVIN        
    Ratten und Mäuse sind keine SACHE!
   
Wichtig:
Diese beiden Personen versuchen über www.ebay.ch und www.ricardo.ch 
dieses Mittel zu vertreiben, zudem suchen sie Mitarbeiter, welche mithelfen
dieses Produkt so rasch wie möglich zu verkaufen. Bitte helfen Sie mit, dass
dieses Mittel sofort verboten wird! Wenn Sie Ideen haben, schreiben Sie uns,
denn wir sind dankbar für jede Unterstützung. Hier braucht es unseren Tierschutz!
 
 
 
   
zur Homepage des Herstellers

 

  Foto mit Bericht unter www.ebay.ch gefunden! Dezember 05
  "Ausgetrocknet, Darmverschluss, Verdurstet!"
  Die Tiere sterben unter grausamen Qualen!!!
  und dies erst nach 36 Stunden! Wie können Menschen
  nur so grausam sein!! Dieses Produkt darf nicht mehr
  verkauft werden!
  Diese Art von Tierquälerei verstösst eindeutig gegen das
  Schweizerische Tierschutzgesetz! Wir haben Fumo angezeigt.
   
   
   
 
Wir setzen alles daran, dass dieses grausame Gift wenigstens in der Schweiz nicht mehr an Tieren
angewendet werden darf!
     
   

BIVALVIN ist in der Schweiz verboten!

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit dem Produkt Bivalvin
zur Bekämpfung von Nagetieren. Wir erachten diese mit Schmerzen verbundene
Tötungsart als ungerechtfertigt im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des
Tierschutzgesetzes vom 19. März 1978 (SR 455). 
Die Verwendung des Produktes
steht somit im Widerspruch zur Tierschutzgesetzgebung und kann
strafrechtliche Folgen nach sich ziehen!


Bisher galten die Zulassungskriterien gemäss Giftgesetz, das keine Möglichkeiten
zuliess, Produkte aus Tierschutzgründen von der Zulassung auszuschliessen.
Das Giftgesetz wurde mittlerweile durch das Chemikaliengesetz und die
dazugehörenden Ausführungsvorschriften der Biozidprodukteverordnung vom 18.
Mai 2005 (SR 813.12; VBP) ersetzt.
In der neuen Verordnung (VBP) wird das
Leiden der Tiere im Falle der Bekämpfungsmittel gegen Nagetiere explizit als
Zulassungskriterium genannt. Aus diesen und anderen Gründen kann Bivalvin
nicht mehr zugelassen werden.


Mit freundlichen Grüssen
M. Howald

Dr. med. vet. Michelle HOWALD
BVET
Vollzugsunterstützung
Postfach
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 323 85 63
Fax. +41 31 323 85 94
Michelle.Howald@bvet.admin.ch
http://www.bvet.admin.ch

 

 
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